Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 22. November 2022.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Vertragsgegenstand
Die Pertuniti GmbH, HRB 277130 München, USt-Id DE316404666 (nachfolgend Pertuniti) ermöglicht es, dem vorliegenden Vertragspartner (nachfolgend Kunde), den Dienst Pertuniti zu nutzen. Unter den Vertrag fallen mehrere Nutzer. Diese können aufgeteilt werden in „Organisationsadministrator“ (d.h. bei kostenpflichtiger Lizenz zahlungspflichtiger Vertragspartner) und „Nutzer“ (d.h. Mitarbeiter, Partner, eigene Kunden, Mandanten o.ä.) des Accounts. Der Organisationsadministrator vergibt Rechte für die Nutzung, die zu unterschiedlichen Dienstmerkmalen führen können.
Für alle Lizenzen bieten wir ein flexibles Fallmanagementsystem, das dabei hilft, Arbeitsabläufe im Team zu organisieren. Dabei werden unterschiedliche Informationen geordnet in einer Datenbank gesichert und nach den gewählten Nutzungsrechten den Teammitgliedern verfügbar gemacht.
- Auf den Dienst kann mit gewöhnlichen Browsern zugegriffen werden (z.B. Chrome, Safari, Firefox). Für die Nutzung anderer Software bieten wir Schnittstellen an. Für Einschränkungen der Nutzung durch Eigenschaften dieser Software ist Pertuniti nicht verantwortlich.
- Pertuniti bietet verschiedene Leistungspakete an, die in §3 Leistungspakete genau aufgeschlüsselt werden nach verfügbarem Speicherplatz und Nutzern. Darüber hinaus können von Nutzern auch sogenannte Servicepakete nach §4 gebucht werden.
- Pertuniti behält sich vor, die Transfervolumina und Bandbreiten für Up- und Downloads zu begrenzen.
- Während der entgeltlichen Nutzung wird dem Kunden der Dienst, soweit nicht anders vereinbart, durch fortlaufende Rechnung unbefristet bis zur Kündigung zur Verfügung gestellt.
- Pertuniti stellt gegebenenfalls weitere hilfreiche Software (z.B. Apps für Server oder mobile Geräte) für die Endgeräte des Nutzers kostenlos zur Verfügung. Diese Software kann dazu dienen, die Integration vorhandener Geräte und Software mit der Pertuniti-Anwendung zu automatisieren oder zu verbessern.
§ 2 Definitionen
- Pertuniti-Anwendung
Die Pertuniti-Anwendung ist ein Cloud-Dienst, mit dem Fälle innerhalb von Organisationen oder über Organisationsgrenzen hinweg im Team organisiert werden können. Der Dienst wird als Webanwendung zur Verfügung gestellt und organisiert Kontakte, Dokumente, Aufgaben und Termine im Rahmen von Fällen. Die Fälle werden Nutzern (4) der gleichen Organisation (2) unter Berücksichtigung der gewählten Zugriffsrechte zur Verfügung gestellt.
- Organisation
Eine Organisation ist eine Sammlung von Nutzern (4), bestehend aus mindestens dem Organisationsadministrator und möglicherweise weiteren zugriffsberechtigten Nutzern. Der Organisationsadministrator kann neue Nutzer einladen und ist für das Rechtemanagement der Organisation verantwortlich. Je nach gewähltem Leistungspaket können dabei Kosten anfallen. Innerhalb einer Organisation können Nutzergruppen (3) angelegt werden, um das Rechtemanagement zu vereinfachen.
- Gruppe
Eine Gruppe ist eine Sammlung von Nutzern (4) einer Organisation (2).
- Nutzer
Ein Nutzer kann Organisationsadministrator einer Organisation (2) sein oder von diesem zur Organisation eingeladen sein. Ein Nutzer kann Teil mehrerer Organisationen sein und gegebenenfalls mehrere Organisationen besitzen. Die Zugriffsrechte zwischen verschieden Organisationen können dabei variieren.Nutzer einer Organisation fallen in eine von drei Kategorien: Regulärer Nutzer (6), Associate-Nutzer (7) oder Leser (8).
- Fall
Ein Fall ist eine Sammlung von Kontakten, Dokumenten, Aufgaben, Terminen und gegebenenfalls weiteren Fallelementen (z.B. Eigenschaften). Zugriffsrechte können vom Organisationsadministrator der Organisation (2) oder Ersteller des Falls an Gruppen (3) und Nutzer (4) vergeben werden.
- Regulärer Nutzer
Reguläre Nutzer können alle im jeweiligen Leistungspaket verfügbaren Features verwenden. Auch Nutzer mit Administratorrechten fallen in die Kategorie Regulärer Nutzer (6).
- Associate-Nutzer
Associate-Nutzer haben einen eingeschränkten Zugriff auf im jeweiligen Leistungspaket verfügbare Features, welche über den reinen Lesezugriff hinaus eine Mitarbeit an Fällen (5) ermöglichen sollen.
- Leser
Lesende Nutzer erhalten reinen Lesezugriff auf Fälle (5).
§ 3 Leistungspakete
Wir bieten aktuell drei verschiedene Leistungspakete an:
-
„Business“
Das Paket „Business” ist für den gewerblichen Einsatz für kleine und mittlere Teams gedacht. In diesem Paket ist eine Organisation auf maximal 20 Nutzer beschränkt, wobei insgesamt 15 Nutzer den Kategorien Regulärer Nutzer und Associate-Nutzer angehören dürfen und insgesamt fünf Nutzer der Kategorie Leser angehören dürfen.
In diesem Paket leisten wir innerhalb von fünf Geschäftstagen Support per E-Mail. Der Support wird als Kontingent begrenzt auf 20 Minuten monatlich. Für höheren Supportbedarf sollte ein Enterprise-Paket individuell ausgehandelt werden.
-
„Professional“
Das Paket „Professional“ ist für den gewerblichen Einsatz für kleine und mittlere Teams mit höheren Anforderungen hinsichtlich verfügbarer Modellierungssprachen, Speicherbedarf und Automation gedacht. In diesem Paket ist eine Organisation auf maximal 70 Nutzer beschränkt, wobei insgesamt 50 Nutzer den Kategorien Regulärer Nutzer und Associate-Nutzer angehören dürfen und insgesamt 20 Nutzer der Kategorie Leser angehören dürfen.
In diesem Paket werden mindestens fünf Nutzer abgerechnet, die den Kategorien Regulärer Nutzer oder Associate-Nutzer zugeordnet sind. Mindestens ein Nutzer einer Organisation muss Regulärer Nutzer sein. Wurden weniger als fünf Reguläre Nutzer oder Associate-Nutzer eingerichtet, so werden fehlende Nutzer mit der jeweils für den Kunden kostengünstigeren Kategorie abgerechnet.
In diesem Paket leisten wir innerhalb von zwei Geschäftstagen Support per E-Mail. Der Support wird als Kontingent begrenzt auf 30 Minuten monatlich, ab 10 Regulären Nutzern wird das Kontingent begrenzt auf 45 Minuten monatlich. Für höheren Supportbedarf sollte ein Enterprise-Paket individuell ausgehandelt werden.
-
„Enterprise“
Für große Teams oder besondere Anforderungen. Dieses Paket wird individuell mit Vertragspartnern ausgehandelt. Beispiele für besondere Anforderungen sind erhöhter Supportbedarf, erhöhter Speicherbedarf, Accountmanager, Branding, Integration oder Automatisierung, Standort der Daten, besondere Service-Level-Agreements.
§ 4 Servicepakete
Auf Beratungsbasis bieten wir weitere Dienstleistungen an. Diese werden individuell mit Vertragspartnern ausgehandelt.
§ 5 Zustandekommen des Vertrags
- Entgeltliche Nutzung im „Business“ oder „Professional“-Paket
Pertuniti bietet dem vorliegenden Vertragspartner die Pertuniti-Anwendung auf der Internetseite https://app.pertuniti.de/ an. Um die Anwendung nutzen zu können, muss der Vertragspartner einen Nutzernamen und ein Passwort zur Authentifizierung bestimmen. Der Nutzer muss die Kenntnisnahme vorliegender Allgemeiner Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung bestätigen. Das entgeltliche „Business“-Paket und das entgeltliche „Professional“-Paket kommt nach der Bestellung durch den Kunden erst nach Prüfung durch Pertuniti mit einer Bestellbestätigung zustande. Der Kunde kann jederzeit alle Vertragstexte auf der Webseite und den aktuellen Status des Vertrags in der Pertuniti-Anwendung einsehen. Dennoch wird dem Nutzer empfohlen, diese Texte abzuspeichern.
- Entgeltliche Nutzung im „Enterprise“-Paket
Es gelten die nach §3 (3) individuell ausgehandelten Vertragsbedingungen.
- Vertragssprache
Die Vertragssprache ist deutsch, soweit nicht nach §5 (2) eine andere Vertragssprache ausgehandelt wurde.
§ 6 Pflichten von Pertuniti
- Pertuniti ist verpflichtet, dem Nutzer den Vertragsgegenstand dauerhaft für die Vertragsdauer bereitzustellen, soweit er einen funktionstüchtigen Zugang zum Internet hat und eine ordnungsgemäße Übermittlung von Daten in bzw. aus dem Internet an seinem Anschluss sicherstellen kann. Die Erreichbarkeit bestimmter Zielnetze oder -seiten schuldet Pertuniti nicht.
- Zur Nutzung der Pertuniti-Anwendung ist keine gesonderte Anwendung von Pertuniti notwendig, ein gewöhnlicher Browser (z.B. Chrome, Safari, Firefox) genügt.
- Pertuniti ist nicht für die Funktions- und Leistungsfähigkeit des nutzerseitigen Übertragungssystems verantwortlich, ebenso wenig für die Leistungen von Kommunikations- und Übertragungssystemen Dritter.
- Die mittlere Verfügbarkeit des Dienstes beträgt in kostenpflichtigen Leistungspaketen mindestens 97%. Die Verfügbarkeit ist dann erreicht, wenn der Dienst mindestens 97% der Zeit eines Monats verfügbar war. Für das „Business“-Leistungspaket und das „Professional“-Leistungspaket gilt folgender Rabatt für einen Verstoß gegen diese Verfügbarkeit: 10% Nachlass auf den gewöhnlichen Rechnungsbetrag bei einer Verfügbarkeit unter 97%. Der Rabatt erstreckt sich nicht auf Serviceleistungen.
§ 7 Pflichten des Nutzers
- Der Nutzer ist verpflichtet, Daten ausschließlich unter Nutzung und Anerkennung der gemäß des Internetprotokolls https verabschiedeten Standards zu übermitteln. Er darf ausschließlich die standardmäßig anerkannten oder durch Pertuniti vorgegebenen Schnittstellen nutzen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung oder besonderen Vertragsbedingungen nach §3 (3).
- Der Nutzer ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und sicher vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte aufzubewahren, so dass ein Missbrauch der Daten durch Dritte für den Zugang unmöglich ist. Dritte, die den Pertuniti-Zugang des Nutzers mit dessen Wissen und Wollen nutzen, sind hierzu nicht befugt.
- Der Nutzer darf den Dienst nicht zur Durchführung von strafbaren Handlungen, wie insbesondere aber nicht abschließend Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Verabredung oder Aufruf zu Gewalttaten, Verletzungen von Immaterialgüterrechten, betrügerischen Handlungen, Verleumdungen, Beleidigungen oder Computerstraftaten oder anderen strafbaren Handlungen nutzen.
- Die Nutzer sind angehalten, sich an ihre landesspezifischen Datenschutzbestimmungen und insbesondere die europäische Datenschutzgrundverordnung zu halten.
- Sofern ein Dritter den Nutzer und/oder Pertuniti wegen Rechtsverletzungen des Nutzers im Rahmen der Nutzung des Vertragsgegenstands, insbesondere wegen Straftaten oder Verletzungen von geistigem Eigentum, in Anspruch nimmt, ist Pertuniti berechtigt, dem Nutzer die Nutzung des Dienstes sofort zu untersagen und ihren oder seinen Zugang zu sperren, solange der geltend gemachte Anspruch nicht von einem Gericht rechtskräftig verworfen wurde oder der Dritte verbindlich auf seine Ansprüche verzichtet.
- Im Falle einer Sperrung des Dienstes nach Absatz 5) hat Pertuniti das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Im „Business“- und „Professional“-Leistungspaket werden bereits gezahlte Gebühren dabei nicht erstattet. Für das „Enterprise“-Leistungspaket gelten die individuell ausgehandelten Vertragsbedingungen.
- Der Nutzer hat selbst für die Sicherung seiner Daten zu sorgen. Insbesondere hat der Nutzer für eine Sicherung seiner Zugangsinformationen (E-Mail, Passwort) zu sorgen. Dies hat in angemessenen Abständen und mit einer Technik zu erfolgen, die dem bewährten und aktuellen Stand der Technik entspricht.
§ 8 Vertragsdauer
- Der Vertrag zur Nutzung der Pertuniti-Anwendung beginnt mit der Freischaltung des Dienstes und endet mit seiner Kündigung. Mit einer Änderung des Leistungspakets nach §3 endet der Vertrag und ein neuer Vertrag mit dem entsprechend bestimmten Leistungspaket nach §3 beginnt.
- Bei Monatsverträgen nach §3 (1) im „Business“-Leistungspaket und §3 (2) im „Professional“-Leistungspaket kann der Kunde den Vertrag bis 14 Tage vor Monatsende durch Erklärung gegenüber Pertuniti kündigen. Eine solche Erklärung kann in Textform (z.B. E-Mail) erfolgen. Diese erfolgt von einer berechtigten Person und sollte nachvollziehbar zum Kunden zugeordnet werden können.
- Bei Verträgen nach §3 (3) im „Enterprise“-Leistungspaket wird die Vertragsdauer individuell ausgehandelt.
§ 9 Gewährleistung und Haftung, Haftungsbeschränkung
- Soweit ein von Pertuniti zu vertretender Mangel des Vertragsgegenstandes vorliegt, kann Pertuniti nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder einen mangelfreien Vertragsgegenstand herstellen (Nacherfüllung).
- Pertuniti haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden
- aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten von Pertuniti oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
- wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhaltung einer Garantie;
- die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Pertuniti oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Pertuniti haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von Nebenpflichten durch Pertuniti oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
- Pertuniti haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf das sechsfache der monatlichen Miete je Schadensfall.
- Die verschuldensunabhängige Haftung von Pertuniti nach § 536 a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.
- Pertuniti haftet bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Besteller angefallen wäre; diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Datensicherung aus von Pertuniti zu vertretenden Gründen behindert oder unmöglich war.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung von Pertuniti im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProHaftG) bleibt unberührt.
- Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Pertuniti haftet insbesondere nicht für Schäden, die entstehen, weil:
- der Nutzer seine Nutzerkennung und/oder sein Passwort einem Dritten fahrlässig oder vorsätzlich zugänglich macht,
- der Nutzer ungewünschte dritte Personen in seine Organisation einlädt und Schäden durch diese Person versursacht werden,
- der Nutzer nicht die Unversehrtheit der SSL-Verbindung überprüft,
- der Nutzer falsche Zugriffsrechte bestimmt,
- der Nutzer die Pertuniti-Anwendung von einem Gerät aus nutzt, das ohne Software entsprechend dem Stand der Technik gegen Schadsoftware betrieben wird.
§ 10 Datenschutz
- Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass Pertuniti im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die erforderlichen Daten erhebt, verarbeitet und nutzt. Dies erfolgt gemäß der auf der Webseite www.pertuniti.de veröffentlichten Datenschutzerklärung.
- Sollte der Kunde einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV-Vertrag) benötigen, wendet sich der Kunde zeitnah für den Vertrag per E-Mail an legal@pertuniti.de.
§ 11 Änderungen an den AGB
- Pertuniti ist zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Pertuniti wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung und/oder Gesetze oder sonstigen gleichwertigen Gründen.
- Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung.
- Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden. In diesem Fall wird der Kunde über die geplante Änderung in Textform informiert. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, binnen vier Wochen der Änderung zu widersprechen. Unterbleibt der Widerspruch, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der geänderten Fassung.
- Widerspricht der Kunde, behält sich Pertuniti das Recht vor, das Vertragsverhältnis ordentlich zu kündigen, wenn eine Fortsetzung dessen ohne Gültigkeit der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzumutbar ist.
§ 12 Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für Leistungen, Zahlungen und alle Verbindlichkeiten ist – sofern der Besteller Kaufmann i. S. d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - ausschließlich München.
- Auf die vertraglichen gegenseitigen Verpflichtungen, deren Zustandekommen, Auslegung und Durchführung sowie auf alle daraus resultierenden vertraglichen und geschäftlichen Beziehungen findet deutsches Recht Anwendung.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit dieses Vertrags im Übrigen dadurch nicht berührt werden.